"Er habe an der Autobahn das Bernsteinzimmer gesucht", kommt dem Beschuldigten einer Straftat spontan in den Sinn, als er seine Anwesenheit am Tatort erkl?ren soll.Seine Ausrede im Verh?r halten die Beamten f?r einen Scherz, aber widerlegen k?nnen sie seine Aussage nicht, denn niemand wei?, wo das Bernsteinzimmer abgeblieben ist.Ein Suchender sollte also stets einen triftigen Grund f?r seine Suche angeben, ansonsten droht ihm..."Bernsteinzimmer",...
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