Die systematischen Darstellungen des Versicherungsvertragsrechtes von Bruck, Ehrenberg, Julius von Gierke, Hagen und Kisch sind zwischen 1893 und 1937 erschienen. Auch die B cher von Ehrenzweig (1952) und Eichler (1966) ber cksichtigen noch nicht die neueste Entwicklung der Recht- sprechung - besonders zu den versicherungsrechtlichen Obliegenheiten. So d rfte ein Bed rfnis bestehen f r einen modernen Grundri des Ver- sicherungsvertragsrechtes, der sich auch darum bem ht, durch Schemata und Zeichnungen didaktische Hilfen zu leisten. Die gew hlte Anordnung des Stoffes gestattet es, auch die Hauptprobleme der einzelnen Versiche- rungszweige - einschlie lich der Seeversicherung - in die allgemeine Systematik einzuordnen, ein Verfahren, das auch schon mein Lehrer Bruck in seinem "Privatversicherungsrecht" gew hlt hat. W hrend auf Schrift- tumsnachweise verzichtet werden mu te, sind die in den Amtlichen Ent- scheidungssammlungen des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofes ver- ffentlichten Urteile zum Versicherungsvertragsrecht systematisch erfa t und zitiert worden; durch die Rechtsprechungsf lle sollte die Darstellung zugleich verlebendigt werden. Meinem Mitarbeiter im Seminar f r Versicherungswissenschaft der Uni- versit t Hamburg, dem Wissenschaftlichen Oberrat und Dozenten Dr. jur. Gerrit W i n t er, bin ich dankbar f r die Unterst tzung bei der Zusam- menstellung und Zuordnung der h chstrichterlichen Entscheidungen. Hamburg, im Sommersemester 1971 Hans M II e r Vorwort der dritten Auflage Die Neuauflage ber cksichtigt die bis Ende 1975 ver ffentlichten h chst- richterlichen Entscheidungen und die neuere Rechtsentwicklung.
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