Lag im Jahre 1976 der Bierverbrauch pro Kopf in Deutschland noch bei 151 Litern im Jahr, so geht dieser seither sukzessive zur ck. Gleichzeitig steigt der Verbrauch an anderen Getr nken. Zu nennen ist hierbei das starke Wachstum des Konsums von alkoholfreien Getr nken - kurz AfG - wie Mineralwasser, Erfrischungsgetr nke, Fruchts fte etc. Dieser Wandel im Verbraucherverhalten blieb den Brauereien nat rlich nicht verborgen, so dass diese sich ebenfalls ein weiteres Standbein suchten, um auch zuk nftig wettbewerbsf hig zu bleiben und ihren Gesch ftsbetrieb weiter aufrechterhalten zu k nnen. Aus diesem Grund wird heute ein gr erer Schwerpunkt auf den AfG-Bereich gelegt als fr her, was sich in den Liefervertr gen, die seitens der Brauereien und Getr nkefachgro h ndlern mit den Wirten geschlossen werden, niederschl gt. Der Direktvertrieb durch die herstellende und bindende Brauerei in Deutschland spielt eine eher untergeordnete Rolle. Haupts chlich in Bayern wird er durch den Braubetrieb selbst praktiziert. In der brigen Bundesrepublik bedienen sich die Brauereien zur Belieferung der Gastronomie der Distributionsdienste des Getr nkefachgro handels, kurz GFGH, der mit den Gastronomiebetreibern ebenfalls Getr nkelieferungsvereinbarungen schlie t. Diese Arbeit soll im Folgenden darstellen, was ein Getr nkelieferungsvertrag rechtlich beinhaltet, welche Besonderheiten es dabei zu beachten gibt, welche Streitf lle auftreten k nnen und wie sich die j ngsten Rechtsreformen ausgewirkt haben. Dabei wird auch geltendes EG-Recht mit einbezogen. Abschlie end er rtert die Arbeit M glichkeiten, die zur Sicherung der Bezugspflicht in Betracht kommen k nnen.
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