Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: Sehr Gut, Universit?t Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Der am 22.06.2011 mit der Gesch?ftszahl "2 Ob176/10m" ergangenen Entscheidung des OGH lag folgender Sachverhalt zugrunde. Die sp?tere Nebenintervenientin und Maklerin wurde vom Verk?ufer, der im weiteren Verfahren der Beklagte war, beauftragt, sein Wohnungseigentum an der Wohnung Top 6...
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