Nach 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet die Zentrale Verbindungsstelle den f?r den Verbraucherschutz zust?ndigen obersten Landesbeh?rden j?hrlich, erstmals zum 31. Dezember 2007, umfassend und in anonymisierter Form ?ber die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Der vorliegende erste Bericht reflektiert die durch das BVL als Zentrale Verbindungsstelle...