Eine alternde Bev?lkerung und ein steigender Bedarf an Kompetenzen verst?rken die Erwartungen, dass die Hochschulen Weiterbildungsangebote f?r Erwachsene, die ihre Qualifikationen auf einem h?heren Niveau erneuern oder erweitern wollen, ausbauen werden. Weiterbildung wird auch in Deutschland und insbesondere im Land Brandenburg immer wichtiger, um den Bestand an hochqualifizierten Arbeitskr?ften zu erhalten. Die ?ffentlichen Hochschuleinrichtungen in Brandenburg tragen bislang jedoch nur vergleichsweise wenig dazu bei. Um ihr Angebot an wissenschaftlicher Weiterbildung zu erweitern, br?uchten diese Einrichtungen mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung ?ffentlicher Mittel angesichts der politischen Vorgaben der Europ?ischen Union (EU) zu staatlichen Beihilfen. Die EU-Beihilfepolitik gew?hrleistet, dass ?ffentliche Subventionen (staatliche Beihilfen) von staatlichen Stellen nicht zur Verdr?ngung anderer Akteure (wirtschaftlicher T?tigkeiten) von den M?rkten verwendet werden. Es gibt keine klaren Vorgaben auf EU-, Bundes- oder Landesebene dazu, ob Weiterbildung eine nicht-wirtschaftliche T?tigkeit darstellt und somit von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen ist. Der vorliegende Bericht analysiert die rechtlichen Grundlagen und gibt Empfehlungen an die Landesregierung und ?ffentliche Hochschuleinrichtungen in Brandenburg dazu, wie sich der Status der wissenschaftlichen Weiterbildung als staatlich gef?rderte T?tigkeit kl?ren l?sst. Dar?ber hinaus werden Hinweise f?r die Auslegung und k?nftige Reform des EU-Beihilferahmens gegeben und Impulse f?r politisches Handeln auch in anderen deutschen Bundesl?ndern und auf Bundesebene gesetzt.