Nach gegenw rtiger Rechtslage ist es grunds tzlich verboten, k nstlich erzeugte Embryonen vor der Implantation genetisch zu untersuchen (Pr implantationsdiagnostik) und bei auff lligem Ergebnis zu verwerfen. Die genetische Untersuchung von Embryonen im Mutterleib (Pr nataldiagnostik) ist demgegen ber umfassend zul ssig und f hrt beim Vorliegen einer Erkrankung in der Praxis h ufig zu einem Schwangerschaftsabbruch. Der Autor untersucht diesen scheinbaren Widerspruch aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Da die Analyse zu dem Ergebnis kommt, dass die gegenw rtige Rechtslage nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Recht auf Leben zu vereinbaren ist, werden abschlie end nderungsvorschl ge entwickelt.
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