Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule des Bundes f r ffentliche Verwaltung Br hl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: ffentlich-rechtliche Dienstherren verf gen in Form des Disziplinarrechts ber ein u erst wirksames Mittel, um die Beamten durch Disziplinarma nahmen zur Pflichterf llung zu mahnen und sich in besonderen Ausnahmesituationen von diesen zu l sen. Doch stellt sich die Frage, inwieweit ein Dienstvergehen des Beamten mit einer Disziplinarma nahme sanktioniert werden kann, sofern dem Beamten schon durch die Strafgerichtsbarkeit eine Strafe auferlegt wurde. Zur Kl rung dieser Fragestellung wird zun chst das Verh ltnis zwischen Straf- und Disziplinarrecht unter Ausf hrung des Ziels und Zwecks der jeweiligen Sanktionsma nahmen dargestellt. Darauf aufbauend soll die Vereinbarkeit mit dem Doppelbestrafungsverbot bei Verh ngung einer zus tzlichen Disziplinarma nahme nach einer strafgerichtlich ausgesprochenen Strafe eruiert werden. Anschlie end werden die gesetzlich festgeschriebenen Spielr ume f r eine Disziplinarma nahme nach der strafgerichtlichen Verurteilung des Beamten zu einer Strafe aufgezeigt und in einer abschlie enden Bewertung untersucht, ob diese Regelung das Verh ltnism igkeitsprinzip hinreichend beachtet.
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