In der modernen Kampffuhrung ist ein steigender Trend zu unbemannten und autonomen Systemen zu beobachten. Doch inwieweit gelingt es dem Recht, mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten? Ist der Einsatz vollautonomer Systeme noch mit dem geltenden Volkerrecht vereinbar? Die Autorin untersucht zunachst die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Programmierung von vollautonomen Systemen und geht, sofern moglich, hierbei bereits auf technische Umsetzungsmoglichkeiten ein. Zugleich werden Grenzen der autonomen Entscheidungsfindung, wie z. B. bei der Bestimmung der Verhaltnismassigkeit eines Angriffs, aufgezeigt. In einem zweiten Teil untersucht die Autorin die Problematik der Entscheidungs- und Legitimitatskette bei Einsatzen autonomer Systeme. Waren bisher stets einzelne Soldaten bzw. ihre Befehlshaber fur Kriegsverbrechen verantwortlich, so stellt sich bei vollautonomen Systemen die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines rechtswidrigen Einsatzes. Inwieweit kann ein technischer Defekt oder die Fehlprogrammierung eines Systems noch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Befehlshabern und militarischem Personal fuhren? Hierbei werden die Lucken des geltenden Volkerstrafrechts deutlich, welches bisher nur begrenzt eine Strafbarkeit fur Fahrlassigkeit und Unterlassen vorsieht.
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