Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 15,00 Punkte (gut), Johann Wolfgang Goethe-Universit?t Frankfurt am Main (Strafrecht), Veranstaltung: Strafrechtliche Sanktionen und Ma regeln, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zunahme des Einsatzes von Datenverarbeitungsanlagen, die Abh?ngigkeit der milit?rischen Einsatzbereitschaft von der Sicherheit hochentwickelter Computersysteme oder auch die Verbreitung von Computer im privaten Bereich haben schon 1986 den Gesetzgeber besch?ftigt. So dass durch das 2. Gesetz zur Bek?mpfung der Wirtschaftskriminalit?t (2. WiKG) u. a. die 303a und 303b StGB (virtuelle Sachbesch?digung) eingef?hrt wurden. Im Laufe der Zeit boten und bieten sich durch die Informationstechnologien jedoch immer mehr neue Bet?tigungsfelder, aber auch mehr Missbrauchsm?glichkeiten. Diese, mittels Computer und Internet begangene Kriminalit?t, l?sst sich schon lange nicht mehr durch nationale Grenzen aufhalten. Daher ist es notwendig geworden, "nur" 21 Jahre nach dem 2. WiKG, den Schutz vor Angriffen auf Informationssysteme europaeinheitlich zu regeln. Daher war der Gesetzgeber durch das ?bereinkommen des Europarates ?ber Computerkriminalit?t vom 23.11.2001 und dem Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24.02.2005 ?ber Angriffe auf Informationssysteme gehalten, die Tatbest?nde der Computerkriminalit?t zu ?ndern und anzupassen. Mit dem 41. Strafrechts?nderungsgesetz vom 07.08.2007, welches am 11.08.2007 in Kraft trat, wurden diese ?nderungen umgesetzt. Im Folgenden wird auf die Tatbest?nde der virtuellen Sachbesch?digung ( 303a f.) eingegangen, die Erneuerungen vorgestellt und bewertet.
ThriftBooks sells millions of used books at the lowest
everyday prices. We personally assess every book's quality and offer rare, out-of-print treasures. We
deliver the joy of reading in recyclable packaging with free standard shipping on US orders over $15.
ThriftBooks.com. Read more. Spend less.