Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,7, Technische Hochschule K ln, ehem. Fachhochschule K ln (Schmalenbachinstitut), Veranstaltung: Umweltrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1980 wurde mit dem ersten Gesetz zur Bek mpfung der Umweltkriminalit t (UKG, 18. Strafrechts nderungsgesetz, BGBI, 373) der 29. Abschnitt in das Strafgesetzbuch eingef hrt. Dieser sanktioniert, der berschrift entsprechend, Straftaten gegen die Umwelt. Der gesetzgeberische Wille, der hinter der Einf hrung dieser Gesetze in das StGB stand, war wohl dem Umweltschutz mehr Bedeutung zuzumessen und somit auch die ffentlichkeit dahingehend mehr zu sensibilisieren. Vor der Einf hrung der Umweltstrafgesetze in das StGB wurden Straftaten, die die Umwelt betrafen als reine Nebengesetze, der verwaltungsrechtlichen Umweltstrafgesetze gehandhabt. Allerdings ist das Umweltstrafrecht auch heute noch, auch nach der 2. UKG (BGBI, 1440ff.), stark vom Verwaltungsrecht abh ngig. So sind alle Normen des 29. Abschnittes des StGB, mit Ausnahme des 330a StGB, derart formuliert, dass sie eine verwaltungsrechtliche Regelung bzw. Handlung voraussetzen. Dieses Prinzip gilt somit f r das gesamte deutsche Umweltstrafrecht und soll folgend n her beschrieben und erkl rt werden.
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