Eine weite Einschr nkung erf hrt unternehmerisches Handeln durch die Anwendung des Straftatbestandes des 266a Abs. 1 StGB, der das Vorenthalten der Arbeitnehmerbeitr ge zur Sozialversicherung sanktioniert. Denn nach der Rechtsprechung des BGH muss ein Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeitr ge vorrangig vor allen anderen Verbindlichkeiten abf hren. Dazu soll ein Unternehmer vor F lligkeit der Beitr ge zur Sozialversicherung eine Reihe von Ma nahmen ergreifen bzw. unterlassen. Missachtet ein Unternehmer diese Obliegenheiten, macht er sich nach der sog. Vorrangrechtsprechung dennoch strafbar. Der BGH begr ndet die extensive Auslegung des 266a Abs. 1 StGB unter Anwendung der Rechtsfigur der omissio libera in causa. Verfassungsrechtliche Grenzen werden kritisch beleuchtet und akzentuiert.
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