"Aufbauten und Dekoration, mit Ausnahme von M beln und Requisiten, d rfen nur verwendet werden, wenn diese mindestens schwer entflammbar sind." Jener h ufig zitierte Satz der Berufsgenossenschaften ist in der Praxis nicht normgerecht umsetzbar. Die bisherige Einteilung in normal- und schwerentflammbar gibt auch nicht die in der Veranstaltungstechnik gelebte Praxis wieder. Mit der Einf hrung der Norm EN 13501-1 wurden Brandklassen neu eingeteilt. Besonders...