Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Hochschule Harz - Hochschule f r angewandte Wissenschaften (FH) (Fachbereich Verwaltungswissenschaften), Veranstaltung: ffentliche Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die vielf ltigen Angebote, die das Internet bietet, wie z.B. das Sehen von kompletten Filmen bzw. kleineren Videos, oder das H ren von Musik oder das Nutzen von Bildern und Texten f r eine eigene Homepage, kann es sehr leicht passieren, dass man gegen geltendes Recht verst t. Durch das Internet wird es nicht nur erm glicht Inhalte nahezu jeder Art ganz unproblematisch zu vervielf ltigen und zu ver ndern, sondern es gen gt oft nur ein kleiner "Klick" und man hat eine perfekte Kopie des Originals erstellt und kann diese auch sehr leicht weltweit verbreiten bzw. auch f r die eigenen Zwecke nutzen. Aber trotz seiner enormen Gr e ist "das Internet ...] kein rechtsfreier Raum" . Allgemein gilt, dass jede Nutzung von Werken die das Internet anbietet, eine urheberrechtsrelevante Handlung darstellt. Nur allein das ein Werk im Internet abrufbar ist, bedeutet nicht, dass der Rechteinhaber einer Verwendung durch jedermann automatisch zustimmt. Im Folgenden soll nun beleuchtet werden, welches Recht anzuwenden ist und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. Au erdem werden verschiedene Beispiele aufgezeigt bei denen typische urheberrechtliche Verletzungshandlungen im Internet stattfinden. Anschlie end wird noch auf m gliche Rechtsanspr che der Urheber eingegangen und zum Abschluss folgt eine Zusammenfassung unter Einbezug der Diskussionsfragen.
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