Obwohl Tanz zu den ltesten Kunstformen der Welt geh rt, wurde die Choreografie erst im Lauf des 20. Jahrhunderts als eigene Kategorie urheberrechtlich gesch tzter Werke in Deutschland, Frankreich und den USA in die jeweiligen Gesetze aufgenommen. Einen besonderen Schwerpunkt in dieser Arbeit bilden die Fragen, welche Sch pfungen f r den Schutz als choreografisches Werk in Betracht kommen und wie sich die Urheberschaft ihrer Sch pfer darstellt (Abgrenzung der Stellung als Miturheber, Urheber verbundener Werke, Bearbeiter und Arbeitnehmerurheber).
Die Arbeit besch ftigt sich nicht nur mit der Rechtslage in Deutschland, sondern zieht f r den Rechtsvergleich auch die Bedingungen in Frankreich und den USA heran. Sie wendet sich an Juristen, die mit urheberrechtlichen Fragen choreografischer Werke befasst sind, und kann auch von Vertretern der Tanzszene genutzt werden und f hrt in die f r sie relevanten urheberrechtlichen Fragen ein. Es w re begr enswert, wenn diese Arbeit einen Beitrag zur Akzeptanz choreografischer Werke als Gegenstand urheberrechtlichen Schutzes leisten kann.
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