1.1.2. Zum Begriff der Organisation Organisationen sind zielgerichtete strukturierte Sozialgebilde oder "Zusam- menschl?sse von Menschen, die gemeinsam handeln wollen"S). Diese umfassende und allgemeine Begriffsdefinition umschlie t auch die in der 4 betriebswirtschaftliehen Organisationslehre } ?blichen Definitionen. F?r die betriebswirtschaftliche Organisationslehre ist die Organisation ein Zweck- gebilde, das durch ein System von Regelungen geordnet ist. Geordnet werden 1. der Aufbau der das Ganze bildenden Teile, 2. die Arbeitsabl?ufe zur Durchf?hrung der zu erf?llenden Aufgaben. Organisation ist demgem? einmal die T?tigkeit zur Erzielung der erstrebten Ordnung des Aufbaues und der Arbeitsabl?ufe, das "Organisieren", dann aber auch das Ergebnis der T?tigkeit, das "Organisationsgebilde". Wir wollen im folgenden von Organisation sprechen, wenn wir statische oder strukturelle Aspekte von Systemen im Auge haben, von F?hrung aber ?berall da, wo es um dynamische Gestaltung geht. Eine zusammenfassende Behand- lung der F?hrung wird dementsprechend Planung, Entscheidung, Motivation, Koordination und Autorit?t in ihren Wirkungen und Wechselbeziehungen darstellen m?ssen. Durch die motivierende und koordinierende Wirkung der F?hrung lassen sich Leistun- gen erzielen, die ?ber die Grenzen der Kapazit?t von einzelnen hinausgehen.
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