Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 10, Universit t Hamburg (Fakult t f r Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Beklagtengerichtsstand scheint tendenziell ein eher ungeliebtes Dasein in der Br ssel 1a-VO fristen zu m ssen. So ruft man doch insbesondere.auch bei Anspr chen aus ungerechtfertigter Bereicherung, deren Qualifikationen im System der VO im Fokus dieser kleinen Arbeit stehen, nicht selten nach einem besonderen ("einen anderen") Gerichtsstand. So streitet man sich besonders gerne um Zust ndigkeiten am Vertrags- oder Deliktsgerichtsstand. Bei den im Blicke der Arbeit liegenden Qualifikationen bilden daher die Art. 7 Nr.1 und Nr.2 der VO den Schwerpunkt. Auf Erf llungs- und Schadensort wird nur vermindert R cksicht genommen. Die Qualifikation bereicherungsrechtlicher Rechtsinstitute im Zust ndigkeitssystem der VO soll das prim re Ziel der Arbeit sein. Es sollen auch Nebenschaupl tze im Rahmen des Anwendungsbereiches der Verordnung angerissen und in der hier gegebenen K rze thematisiert werden. Erst dann k nnte ber die Streitigkeiten und Probleme bei den Erf llungs- bzw. Schadensorten nachgedacht werden. Auch die Widerklage mit bereicherungsrechtlichen Anspr chen und das Problem der Konkurrenzanspruchszust ndigkeit sollen aus Darstellungsgr nden vernachl ssigt werden. M gen also die relevanten Schwierigkeiten des "enrichment forest" nicht nur dort lagern
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