Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Weltgeschichte - Fr hgeschichte, Antike, Note: 2,3, Humboldt-Universit t zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit behandelt umfassend die Organisation der "Polizei" respektive der st dtischen Sicherheit in der r mischen Republik. Das 1794 in Kraft getretene "Allgemeinen Landrecht f r die Preussischen Staaten" beinhaltet bereits den Begriff der Polizei, wie wir ihn kennen und verwenden. Neben der Polizei als Teil der Exekutiven stehen Legislative, die gesetzgebende Gewalt, und die Judikative, die gesetzsprechende Gewalt, und bilden zusammen die Glieder der Gewaltenteilung. Jeder B rger und jede B rgerin kann von der Polizei die Bewahrung seiner/ihrer Rechte fordern. Seit dem 19. Jahrhundert kommt der Aspekt der Gefahrenabwehr hinzu und enthebt die B rger_innen einer Gesellschaft damit vom Gebrauch der individuellen sowie kollektiven Selbsthilfe. Anf nglich ist folglich mit Polizei keine Beh rde gemeint, sondern ein allgemeiner Zustand. Die Institution gibt es in der Antike nicht, es fehlt "eine" Polizei. Es stellt sich die Frage nun, wie man bestehendes Recht ohne einen Erzwingungsma stab, was die Polizei im modernen Sinne ist, durchsetzen konnte und eine Ordnung im Gemeinwesen herstellte.
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