Durch 6 GmbHG wird zwingend das Vorhandensein eines oder mehrerer Gesch ftsf hrer vorgeschrieben. Damit besitzt jede GmbH bereits nach dem Normalstatut zumindest zwei Organe - die Gesellschafterversammlung und die Gesch ftsf hrung. Durch das in 37 Abs. 1 GmbHG verankerte Weisungsrecht wird den Gesellschaftern die M glichkeit gegeben, die Gesch ftsf hrungsbefugnis der Gesch ftsf hrer jederzeit Beschr nkungen zu unterwerfen. Durch die Flexibilit t des GmbHG werden die Gesellschafter also in die Lage versetzt, sich entweder aktiv in die Gesch fte der Gesellschaft einzuschalten, oder sich aber auch nur in die passive Rolle des Kapitalgebers zu begeben. Ist der Umfang der jeweiligen Kompetenzen von Gesellschafter und Gesch ftsf hrern unklar, so f hrt dies oftmals zu Konflikten in der Gesellschaft. Daher besteht die Notwendigkeit, einerseits die Reichweite der Gesch ftsf hrungsbefugnis und andererseits den Umfang und die Grenzen des Weisungsrechts zu konkretisieren. In der vorliegenden Untersuchung wird zun chst lediglich die mitbestimmungsfreie GmbH betrachtet, da es sich bei dieser um die am h ufigsten in Erscheinung tretende Form der GmbH handelt. Es wird dabei besonderes Augenmerk auf die Voraussetzungen gelegt, die f r das Zustandekommen einer Weisung notwendig sind. Hier soll vor allem auf das Verh ltnis der Organe zueinander, sowie deren Aufgaben und Kompetenzen eingegangen werden. Anschlie end werden die unterschiedlichen Arten von Weisungen sowie der weisungsfreie Bereich der Gesch ftsf hrer untersucht. Abschlie end werden dann noch einige berlegungen bez glich m glicher Unterschiede zwischen der mitbestimmungsfreien und der mitbestimmten GmbH angestellt.
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