Der T terbegriff bildet nicht nur das Zentrum der Verbrechenslehre, sondern auch das Scharnier zum Rechtsg terschutz. Dieses Werk arbeitet eindrucksvoll die Tatherrschaft bei Begehungsdelikten bzw. die Herrschaft ber eine Gefahrenquelle oder ber die Hilflosigkeit des Rechtsguts bei unechten Unterlassungsdelikten als Herrschaft ber den Grund des Erfolges und somit als das hierf r notwendige Fundament heraus.
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