Aufgrund der Komplexit t des Begriffsumfeldes existiert keine allgemeing ltige Definition von Wirtschaftsrecht. Im Allgemeinen versteht man unter Wirtschaftsrecht die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und ffentlich-rechtlichen Normen, die eine selbst ndige Erwerbst tigkeit lenken oder beschr nken. Unter Wirtschaftspolitik wird die Gesamtheit aller Ma nahmen subsummiert, mit denen der Staat regulierend oder gestaltend in die Wirtschaft eingreift. Dabei beeinflussen sich die beiden Bereiche wechselseitig. So ist das Wirtschaftsrecht auf der einen Seite ein Instrument der Wirtschaftspolitik, auf der anderen Seite beeinflusst wiederum bestehendes Wirtschaftsrecht die Wirtschaftspolitik. Zum Wirtschaftsrecht geh ren z.B. mit dem Handelsrecht, Gesellschaftsrecht oder dem Kartell- und Wettbewerbsrecht privatrechtliche Normen, die die Unternehmen direkt beschr nken. Gleichzeitig beeinflussen politische Entscheidungen beispielsweise ber das Au enwirtschaftsrecht, Energierecht oder Subventionsrecht die Unternehmen ebenfalls. Unter anderem werden an Themenkomplexen regelm ig fokussiert: Aktienrecht, Energiepolitik, Gesellschaftsrecht, Lohnpolitik, Steuerpolitik, Subventionen, Rentenpolitik, Umweltpolitik, Wettbewerbsrecht
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