Ziel des Buches ist die Vermittlung grundlicher Kenntnisse auf dem Gebiet des Vermogensstrafrechts. Der Schwerpunkt liegt in der Gesetzesauslegung. Historische und kriminologische Bezuge kommen nur zur Sprache, wenn dies fur das Verstandnis einer Norm oder eines Lehrsatzes unumganglich erscheint. Die dogmatischen Teile sind knapp gehalten, wenn sich hinter einem Lehrsatz keine Streitfrage mit nennenswerten Konsequenzen fur die Normanwendung verbirgt...
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