Skript aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-W rttemberg Mannheim, fr her: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Staatslehre wird von Machiavelli (1469 - 1527) aus den von ihm verwendeten Begriffen Status und Stato (Zustand) der Ausdruck Staat abgleitet. Heute ist der Staat ein Rechtssubjekt, das eine einheitliche Erscheinungsform besitzt. F r die Entstehung der Staatsgewalt wird eine Vielzahl unterschiedlicher Auffassungen vertreten. Nach der christlichen Lehre vom Gottesstaat entsteht der Staat durch g ttliche Einsetzung, wird die Staatsgewalt von Gott abgeleitet. Heute wird die Staatsentstehung als geschichtlicher Vorgang angesehen, die Staatslehre kann hieraus nur rechtliche Folgerungen ziehen. Der Staat im juristischen Sinne ist eine mit Selbstordnungsmacht ausgestattete Gebietsk rperschaft. Er wird durch freie Elemente bestimmt 1. ein durch Grenzen gegen ber anderen Staaten abgeschlossenes Gebiet (Teil der Erdoberfl che) 2. ein auf dem Staatsgebiet ans ssiges Staatsvolk (Personengemeinschaft mit gleicher Staatsangeh rigkeit und dem subjektiven Willen ein besonders abgegrenztes Staatsvolk zu sein) 3. eine Staatsgewalt, die die politischen Verh ltnisse durch bindende Vorschriften ordnet.
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