Wenn sich die Lebenswirklichkeit weiterentwickelt, z. ,B. durch technische Neuerungen, stellt sich oft die Frage, ob das bislang bestehende Recht das neue Phanomen sinnvoll erfasst oder ob Neuerungen oder zumindest Erganzungen erforderlich sind. Diese Problematik ist in den vergangenen Jahren fur internetbasierte soziale Netzwerke -- Social Media -- und das Arbeitsrecht aufgetreten. In der Arbeit wird die zunehmende Nutzung sozialer Netzwerke durch Unternehmen und Privatpersonen zum Anlass genommen, zu uberprufen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht oder ob das bestehende Recht ausreicht, um den Umgang mit sozialen Netzwerken im Arbeitsrecht zu erfassen. Es werden unterschiedliche Bereiche des Arbeitsrechts thematisiert, in welchen durch das Phanomen der sozialen Netzwerke neue Fragestellungen auftreten konnen. Hierzu werden die derzeitigen Losungsansatze in der Literatur und Rechtsprechung umfassend dargestellt und einer kritischen Prufung unterzogen. Anschliessend wird untersucht, ob das derzeit bestehende Recht zur Losung der Problematiken ausreicht. Thematisch werden das Kundigungsrecht und Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers, Herausgabeverpflichtungen nach Ende eines Arbeitsverhaltnisses, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Rechte zur Recherche in sozialen Netzwerken behandelt.
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