Pacta sunt servanda, Vertrage muss man einhalten. Wo das misslingt, kommt es regelmassig zu Streit, der haufig nur mit grossem Aufwand zu losen ist. Geht es bald auch einfacher? So genannte Smart Contracts beinhalten eine Software, die die Einhaltung vertraglicher Pflichten kontrolliert und Pflichtverletzungen automatisch mit Sanktionen belegt. Damit lassen sich einerseits Dienstleistungen kundenfreundlicher gestalten, etwa wenn ein Fluggast automatisch die gesetzliche Entschadigung erhalt, sobald der Flighttracker eine Verspatung des gebuchten Fluges registriert. Andererseits konnen Unternehmen ihre Kunden mit Smart Contracts engmaschig kontrollieren, etwa wenn sie der Fahrerin eines Mietwagens den digitalen Zundschlussel ziehen, sobald diese vertragswidrig ins Ausland fahrt. Wie vertragt sich das mit dem geltenden Recht? Verbessern Smart Contracts die Rechtsdurchsetzung oder ubt die Software hier unzulassige Selbstjustiz? Mit Beitragen von: Heribert Anzinger, Jorn Erbguth, Michele Finck, Martin Fries, Franz Hofmann, Markus Kaulartz, Nico Kuhlmann, Robin Matzke, Boris P. Paal, Paulina Jo Pesch, Thomas Riehm
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