Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Johann Wolfgang Goethe-Universit t Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Nulla poena sine culpa - der verfassungsrechtliche Imperativ hat zur Konsequenz, dass allein die Schuld des T ters Grundlage, Grenze und innere Rechtfertigung der staatlichen Strafe sein darf. Die vorliegende Arbeit kl rt zun chst, was genau mit dem Schuldprinzip gemeint ist, d.h. welche theoretischen Aspekte der Begriff der Schuld impliziert. Im Anschluss daran erfolgt die Darstellung der normativen Konsequenzen, die der Gesetzgeber aus der Schuldkonzeption des Strafrechts gezogen hat. Dabei wird auf die beiden die Schuldidee spezifizierenden Dimensionen im einfachen Recht sowie ihr Verh ltnis zueinander eingegangen: zum einen die Strafbegr ndungsschuld (von der lediglich die Schuldf higkeit nach 20, 21 StGB thematisch relevant und deshab eingehend zu betrachten ist), zum anderen die Strafzumessungsschuld nach 46 StGB. Sodann wird untersucht, wie Schuld im deutschen Strafrecht operationalisiert wird, d.h. wie Menschen mit Merkmalen, die konstitutiv f r "Schuld" sind, beobachtbare Sachverhalte zugeordnet werden. Hierbei wird das Zusammenwirken von psychowissenschaftlichem Sachverstand mit juristischer Subsumtion und richterlicher Wertung untersucht. Schlie lich wird analysiert, wie sich das Postulat der Vorwerfbarkeit kriminellen Handelns auf die Strafzumessung auswirkt und welchen Einfluss die psychowissenschaftlich-juristischen Feststellungen der Schuld auf selbige haben.
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