Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 12 Punkte, Ernst-Moritz-Arndt-Universit t Greifswald, Veranstaltung: Schwerpunktfach Kriminologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem deutschen Jugendstrafrecht ist die schwerste Sanktionsform die Jugendstrafe. An dessen Anordnung sind, im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht, deutlich strengere Voraussetzungen gebunden. Diese werden in 17 Abs. 2 JGG1 geregelt: "Der Richter verh ngt Jugendstrafe, wenn wegen der sch dlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsma regeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist." Im Folgenden wird die Voraussetzung der "sch dlichen Neigungen" zun chst erl utert, sowie daraufhin unter verschiedenen rechtlichen, rechtspolitischen, rechtstats chlichen und prognostischen Aspekten kritisch behandelt. Am Ende der Arbeit wird unter Aufzeigen der verschiedenen Ansichten in Rechtsprechung und Literatur eine Prognose f r den k nftigen Umgang mit dem Begriff der "sch dlichen Neigungen," sowie ein Fazit aufgestellt.
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