Greift die Bundesnetzagentur regulierend in das Marktgeschehen nach dem TKG ein, betrifft dies regelm ig nicht nur den Regulierungsadressaten, sondern auch andere zugangsberechtigte Netzbetreiber und Diensteanbieter. Dementsprechend ist der Drittschutz im Rahmen der Marktregulierung ein Feld, das seit einigen Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher u erungen gewesen ist. Zus tzlich aufgeladen wird diese Thematik durch die richtlinienrechtliche Vorsteuerung.
Im Fokus dieser Untersuchung steht die Ermittlung des drittsch tzenden Gehalts der Marktregulierungsnormen sowie eine systematisierende Einteilung der drittsch tzenden Regelungen. Behandelt werden neben berkommenen Kriterien zur Bestimmung drittsch tzender Normen auch Ans tze zur Bew ltigung multipolarer Konfliktlagen und Richtlinienvorgaben.