Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 1,3, Universit t Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter dem Begriff "Bring your Own Device", kurz "BYOD", diskutieren aktuell viele UN den arbeitnehmerseitigen Umgang mit privaten Kommunikationsmitteln f r betriebliche Zwecke und tragen damit dem Umstand Rechnung, dass die Erf llung dienstlicher Aufgaben zunehmend auf privaten Endger ten wie bspw. Smartphones, Tablets und Laptops erfolgt. Die UN versprechen sich hiervon unter anderem ein Einsparpotenzial bei teuren Hardwarekosten, einen Zugewinn an Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung, sowie eine bessere Erreichbarkeit der AN. Vom klassischen BYOD zu unterscheiden ist CYOD, also "Choose Your Own Device", bei dem sich der MA ein Ger t aus der Produktpalette des UN aussuchen kann und das Ger t Eigentum des AG bleibt. Daneben gibt es noch die Variante "COPE", also Corporate Owned, Personally Enabled, wobei das Endger t ebenso dem AG geh rt, aber dieses entsprechend den W nschen des UN und MA eingerichtet werden kann. BYOD ist ein Querschnittsthema. Abh ngig von der Ausgestaltung und der Art des Ger tes stellt BYOD die UN und deren MA vor unterschiedliche rechtliche Herausforderungen, die es bei der Ein- und Durchf hrung von BYOD zu beachten gilt. Die folgende Ausarbeitung stellt diese Herausforderungen dar und gibt Empfehlungen zur L sung der sich ergebenden Probleme. Aus Platzgr nden beschr nkt sich die Ausarbeitung weitestgehend auf die rechtliche Situation beim klassischen BYOD.
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