Nachdem Kant seine Moralphilosophie in den beiden Grundlegungsschriften der 1780er Jahre - der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von 1785 und der Kritik der praktischen Vernunft von 1788 - zun chst nur begr ndet hat, arbeitet er diese in der Metaphysik der Sitten (1797) zum System aus. Im Zentrum der drei Einleitungen des Werkes steht dabei die Opposition von Rechtspflichten und Tugendpflichten. Daneben differenziert Kant nunmehr aber auch die Gesetzgebung der reinen praktischen Vernunft in eine juridische und eine ethische; dieser Differenzierung verdankt die Sp tschrift ihre Zweiteilung in Recht und Ethik.
Die beiden Unterscheidung sind keineswegs identisch. Entspringen doch Kant zufolge Rechtspflichten sowohl der juridischen als auch der ethischen Gesetzgebung, w hrend Tugendpflichten allein in der ethischen Gesetzgebung wurzeln. Allerdings sind die Kriterien, welche Kant bem ht, um Rechts- und Tugendpflichten voneinander abzugrenzen, teilweise dieselben wie die, anhand derer er die juridische und ethische Gesetzgebung voneinander abhebt. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie diese f r Kants System der Moralphilosophie zentralen Unterscheidungen zu verstehen sind, wie Kant sie begr ndet und wie sie zusammenh ngen.
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