Der Band vereint sieben Schriften zum negatorischen Rechtsschutz. Sie verbindet ein doppeltes Ziel: Einerseits sollen an der negatorischen Haftung in ihrem Zusammenwirken mit der Delikts- und Bereicherungshaftung die Wertungs-, Gestaltungs- und Funktionsprinzipien des Privatrechts aufgezeigt werden. Insoweit soll die geltende Ordnung als eine Rechtszuweisungsordnung verdeutlicht werden, die durch die strenge Ausrichtung der instrumentellen Schutzinstitute auf die zugewiesene materiale Rechtsposition charakterisiert und damit subjektivrechtlich verfasst ist. Andererseits soll diese Klarung des Privatrechtssystems mit seinem Zusammenspiel von Rechtszuweisung und Rechtsschutz die unverandert umstrittene negatorische Haftung als eine ursachenunabhangige Zustandshaftung erweisen, die sich allein auf die Beseitigung oder Abwehr eines bestehenden oder drohenden rechtszuweisungswidrigen Zustands bei den beiden Parteien richtet. Insbesondere soll sie deren Geltung auch fur die Storerhaftung der Intermediare des Internets bei Verletzung personlichkeits-, immaterialguter- und wettbewerbsrechtlicher Rechte belegen. "Die Theorie Pickers ist eine brillante dogmatische Leistung...Uberdies befindet sie sich im Schrifttum deutlich im Vordringen." Claus-Wilhelm Canaris (zu Eduard Pickers Dissertation), Lehrbuch des Schuldrechts 1994, 696
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