Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 14, Ludwig-Maximilians-Universit?t M?nchen, Veranstaltung: Schwerpunktbereichsseminar (SPB 1): Recht der Dienstbarkeiten (servitutes), Sprache: Deutsch, Abstract: Zielsetzung dieser Arbeit ist es zun?chst, die Entstehungsgeschichte des antiken "paries communis" (nachfolgend: p.c.) als architektonisches Konstrukt nachzuvollziehen. Darauf aufbauend wird die Rechtslage zur Nutzung, Instandhaltung und (praxisrelevanten) Beeintr?chtigung der Kommunmauer in ihrer materiell- wie formell-rechtlichen Dimension er?rtert. Soweit es die Quellenlage zul?sst, werden Entwicklungsstufen einschl?giger Rechtsbehelfe abstrahiert, um damit auch die Entwicklungsgeschichte der Kommunmauer als Rechtsinstitut zu beleuchten. Letztlich werden die durch die Schaffung der Kommunmauer bedingten Fortschritte f?r die r?mische Gesellschaft verdeutlicht. "Communio est mater rixarum - das Miteigentum ist die Mutter der Streitigkeiten." Insbesondere beim antiken "paries communis", der sog. "Kommunmauer" d?rfte dieses Sprichwort Geltung f?r sich beansprucht haben. Die Geb?ude zweier Nachbarn wurden durch die gemeinschaftliche Wand nicht lediglich voneinander getrennt. Ebenso zwangsl?ufig wurden sie auch miteinander verbunden. In der Natur eines jeden der beiden Nachbarn stand es, die Nutzung des jeweils eigenen Geb?udes nach individuellen W?nschen gestalten zu wollen, wobei der Kommunmauer als elementarem Bestandteil der jeweiligen Immobilie eine wichtige Rolle zukam. Entsprechend stellte sich die Frage nach dem Grad der individuellen Nutzbarkeit des p.c. f?r jede Partei
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