Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1.7, Universit t Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. August 2013 trat das Artikelgesetzes zur F rderung der elektronischen Verwaltung sowie zur nderung weiterer Vorschriften in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es die Kommunikation mit der Verwaltung ber elektronische Dienste zu erm glichen. Der Abbau bundesrechtlicher Hindernisse f r die elektronische Kommunikation mit den Beh rden hat zur Folge, dass einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste erm glicht werden. Diese k nnen auf einer einheitlichen Oberfl che, unabh ngig von lokalen Beh rden, allen B rgerrinnen und B rgern sowie Unternehmen angeboten werden. Es entsteht ein mobiler Zugang zur Verwaltung, welcher von berall und zu jeder Zeit zur Verf gung steht und erm glicht ebenso die mobile Erbringung von Verwaltungsdiensten. Die elementare Voraussetzung f r eine solche elektronische Verwaltung ist ein quivalenter, elektronischer Ersatz der Schriftform. Mit in Kraft treten des Artikelgesetzes zur F rderung der elektronischen Verwaltung sowie zur nderung weiterer Vorschriften, ist das Ersetzen der Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) nun auch durch elektronische Formulare (i.V.m. elektronischer Identifizierung) sowie durch das Verfahren der De-Mail m glich. Aufgrund der hohen vertraglichen Verbindlichkeit dieser Verfahren sind sehr hohe Sicherheitsanspr che an diese zu stellen, welche anhand der Charakteristika und Funktionen (sog. Funktions quivalenz) der h ndischen Unterschrift zu messen sind.
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