Die Gesch ftsf hrungsbefugnis der Liquidatoren ist nach 149 Satz 1 Hs. 1. HGB auf den Liquidationszweck beschr nkt. Erweiterungen sind nur ausnahmsweise zul ssig; das dient dem Schutz der Gesellschafter. Die Vertretungsmacht der Liquidatoren ist demgegen ber unbeschr nkt und unbeschr nkbar; das dient dem Schutz des Rechtsverkehrs. Weiterhin wird aufgezeigt, dass 179a AktG keine analoge Anwendung auf die OHG und KG findet und die Liquidatoren das von der Gesellschaft betriebene Unternehmen verkaufen k nnen. Im Innenverh ltnis ist ein zustimmender Gesellschafterbeschluss mit wenigstens einfacher Mehrheit erforderlich. Diese Ergebnisse werden unter Ber cksichtigung der g ngigen juristischen Auslegungsmethodik und insbesondere einer historischen Auslegung hergeleitet.
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