Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fr hgeschichte, Antike, Note: 2,0, Martin-Luther-Universit t Halle-Wittenberg, Veranstaltung: V lkerwanderungszeit 2, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit behandelt das niedergeschriebene Recht der Langobarden, beginnend mit dem Edikt des K nigs Rothari, welcher im Jahre 643 n. Chr. erstmal das langobardische Recht fixieren lie . Das langobardische Recht hatte die Stellung eines germanischen Stammes- und Volksrechtes. Es war ein Vulgarrecht und wurde m ndlich von Generation zu Generation berliefert. Es hatte eine besondere Stellung unter den germanischen Volksrechten; berstand es doch dank seiner einzigartigen Kontinuit t die Jahrhunderte bis in die fr he Neuzeit und beeinflusste zahlreiche zeitgen ssische Rechtslehren. Vom Recht der Langobarden vor der Aufzeichnung ist wenig bekannt. Es ist aber von starken hnlichkeiten zu zeitgen ssischen Germanenrechten in Mitteleuropa auszugehen. Bei ihrem Eindringen in Italien unter K nig Alboin im Jahre 668 erschienen die Langobarden als ein noch wenig von antiker Kultur ber hrter Stamm mit heidnischen und arianischen Einfl ssen, die noch in traditionellen Strukturen lebten. Dies sollte sich besonders unter Liutprand ndern, der die Gesetzgebung im Rahmen seiner bescheidenen M glichkeiten zu ndern versuchte; letzten Endes erreicht die Kunst der Gesetzgebung und -lehre ihren H hepunkt in der Lombarda (Lex Langobarda) in der zweiten H lfte des 11. Jh..
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