1. Gegenstand der Kriminologie. Kriminologie ist die Lehre vom Verbrechen als Erscheinung im Leben des Volkes und im Leben des einzelnen. Die "Lehre" besteht in einem Beschreiben und Begreiflichmachen. Und was beschrieben und begriffen werden soll, ist ein bestimmt geartetes menschliches Ver- halten: das "Verbrechen". Das Verbrechen ist somit der Ausgangspunkt der Kriminologie. Darin stimmt sie mit der Strafrechtswissenschaft und der Kriminalpolitik ber- ein. Allein im Gegensatz zu diesen beiden Wissensgebieten ist sie eine Tat- sachenwissenschaft, sie lehrt nicht, wie der Richter das Verbrechen zu be- handeln, noch wie der Gesetzgeber es zu regeln habe, sie sagt berhaupt nicht, was sein soll, sondern sie sagt, was ist. Als eine Wissenschaft vom Seienden n hert sie sich der Naturwissenschaft auf der einen Seite, der Geschichtswissenschaft auf der anderen. Menschliches Verhalten zu beschreiben und zu erkl ren, kann sich auch Natur- und Geschichtslehre zur Aufgabe machen. Doch die Kriminologie will nicht, wie die Ge- schichte, Einmaliges beschreiben und erkl ren, sondern strebt nach Typen und Gesetzm igkeiten; sie ist nach Rickerts Wortgebrauch: nomothe- tisch. Darin stimmt sie mit der Naturwissenschaft berein. Was sie aber auf der anderen Seite von aller Naturforschung abhebt und sie zu ver- nderten Verfahrensweisen zwingt, liegt in der Eigent mlichkeit ihres Er- kenntnisgegenstandes. Ihr Gegenstand ist nicht eine irgendwie "nat r- lich" abgegrenzte Gruppe von Vorg ngen; ihr Gegenstand ist durch Normen festgelegt. Der Verbrechensbegriff ist ein Rechtsbegriff, das Ver- brechen eine bestimmt geartete Reaktion eines Menschen auf eine bestimmt geartete Rechtsordnung.
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