Die unionsautonome Auslegung des kollisionsrechtlichen Begriffs "unlauteres Wettbewerbsverhalten" in Art. 6 Abs. 1 Rom II-VO ist problematisch, da sich - trotz eines einheitlichen Binnenmarktes - die nationalen Lauterkeitsrechte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilweise fundamental unterscheiden. Die Arbeit identifiziert mittels des Kriteriums der "hinreichenden Kerntatbestandsn he" die lauterkeitsrechtlichen Teile internationaler, europäischer und nationaler Sachrechte und zeigt, dass sie sich insbesondere bei der Ber cksichtigung ethischer Werte und hinsichtlich der Sanktionssysteme unterscheiden. Auf der kollisionsrechtlichen Ebene pl diert sie f r ein weites Verst ndnis des Ankn pfungsgegenstandes unter Einbeziehung von Verbraucher- und Sozialinteressen (Schutzzwecktrias).
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