Der Dieselskandal hatt der ffentlichkeit vor Augen gef hrt, dass Verbraucher und Anleger durch das deutsche Prozessrecht nur unzureichend gesch tzt sind. Asymmetrische Prozesslagen, die auch ein strukturelles Informationsgef lle mit sich bringen, h hlen die verfassungsrechtlichen Gew hrleistungen der Anspruchsinhaber aus. Abhilfe schafft hier die Einf hrung einer gemeinsamen Klagem glichkeit.
Daher hat der Bundestag am 14. Juni 2018 eine Musterfeststellungsklage verabschiedet, die jedoch in vielf ltiger Weise das Regelungsziel verfehlt. Der kollektive Rechtsschutz steht somit weiterhin auf der gesetzgeberischen Agenda:
Die Anh rung im Bundestag sowie die 70. Jahrestagung der OLG-Richter halten weiteren Regelungsbedarf fest, der auf den Gesetzgeber zukommen kann. 17.000 Telekom-Klagen sowie zigtausend Dieselgate-Klagen lassen sich ohne eine sp rbare Justizentlastung durch eine Gruppenzahlungsklage nicht bew ltigen. Das KapMuG tritt am 1. November 2020 au er Kraft. Der New Deal for Consumers der Europ ischen Kommission geht wohl weiter als die Musterfeststellungsklage.Das Werk stellt f r die weitere vorparlamentarische Diskussion einige praxisrelevante Belange zusammen und enth lt Handlungsvorschl ge f r die Rechtspraxis. Die weitere Entwicklung stellt der Autor auf www.kollektiverrechtsschutz.de dar.
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