Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der Konig bzw. Kaiser verlieh, gepragt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hatte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszustandigkeiten fur die Rechtsuchenden...