Die Interkommunale Zusammenarbeit als Gegenstand der Rechts- und Verwaltungswissenschaft fristet schon seit einiger Zeit kein Schattendasein mehr. Allgemeine Trends wie Globalisierung, Mobilisierung und Digitalisierung ben einen immensen Druck auf gewachsene rtliche Strukturen aus. Viele Kommunen entscheiden sich daher daf r, Aufgaben gemeinsam mit anderen Kommunen wahrzunehmen. H ufig ist dies ein sinnvoller und verfassungsrechtlich unbedenklicher Weg, beinhaltet die kommunale Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG doch das als Kooperationshoheit bezeichnete Recht, mit anderen kommunalen K rperschaften zusammenzuarbeiten. Problematisch wird es indes, wenn Kommunen sich ihrer eigenen Aufgaben in einem Ma e entledigen, dass von wirklichen rtlichen Entscheidungsbefugnissen nicht mehr die Rede sein kann. Heikel ist es zudem, wenn der Staat interkommunale Zusammenarbeit zwangsweise anzuordnen gedenkt. In einem solchen Fall wird in die von der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie umfasste negative Kooperationshoheit eingegriffen. Die vorliegende Arbeit nimmt dies zum Anlass, Erscheinungsformen und verfassungsrechtliche Grenzen interkommunaler Zusammenarbeit zu untersuchen. Als exemplarisches Anschauungsfenster hierf r dient der Regionalverband Ruhr, der als hervorstechendstes Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit in B lde ber eine erste allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim gew hlte Verbandsversammlung verf gen wird.
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