Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule f r Oekonomie & Management gemeinn tzige GmbH, Berlin fr her Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: 74c GVG vermittelt einen - nahezu vollst ndigen - berblick ber die nach deutschem Recht im Wirtschaftsverkehr verbotenen Handlungen. Von den im Einzelnen dort aufgef hrten Wirtschaftsstraftaten z hlen lediglich diejenigen zum Gegenstand der vorliegenden Arbeit, welche typischerweise in unmittelbarem Zusammenhang mit Unternehmenskrisen begangen werden, die sogenannten - in 74c GVG nur teilweise erw hnten - Insolvenzdelikte. Au erhalb der Betrachtung bleiben die nach den Steuergesetzen verbotenen Handlungen. Der 24. Abschnitt des Strafgesetzbuchs tr gt die berschrift "Insolvenzstraftaten". Die dort vorgesehenen, charakteristischen Insolvenzdelikte: Bankrott ( 283, 283a StGB), Verletzung der Buchf hrungspflicht ( 283b StGB), Gl ubigerbeg nstigung ( 283c StGB) und Schuldnerbeg nstigung ( 283d StGB) z hlt man zu den Insolvenzdelikten im engeren Sinne. 283 StGB bildet den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Zu den Insolvenzstraftaten im weiteren Sinne geh ren die Insolvenzverschleppung ( 15a InsO), das Vorenthalten und das Veruntreuen von Arbeitsentgelt ( 266a StGB) aber auch der Betrug ( 263 StGB), die Untreue ( 266 StGB), der Kreditbetrug ( 265b StGB), der Subventionsbetrug ( 246 StGB), die Unterschlagung ( 264 StGB) und die Vereitelung der Zwangsvollstreckung ( 288 StGB). Aus Platzgr nden kann lediglich auf 15a InsO und den praxisrelevanten 266a StGB n her eingehen werden.
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