Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule M nster, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht 3, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit thematisiert sowohl die Insolvenzantragspflicht der Vertretungsorgane einer GmbH als auch die vorangehenden Gr nde und die sich daraus ergebenen Haftungsfolgen. J hrlich m ssen in Deutschland zehntausende Unternehmen Insolvenz anmelden. Sie ist meist der letzte Schritt eines Unternehmens, der sich durch eine langanhaltende Zeit der Krise angek ndigt hat. Laut 1 InsO ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens, das gesamte Verm gen des Insolvenzschuldners zur gemeinschaftlichen Befriedigung seiner Gl ubiger zu verwerten. Desweiteren soll ein Wettlauf der Gl ubiger verhindert werden, um ein geordnetes Verfahren und eine gleichm ige Verteilung auf alle Gl ubiger sicherzustellen. Allem voran steht die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages. Die Insolvenzantragspflicht hat im GmbH-Recht hat eine gro e Bedeutung f r die organschaftlichen Vertreter einer GmbH als juristische Personen. Sie unterliegen bei Verletzung der Antragstellung einer nicht zu untersch tzenden Haftungsgefahr. Daher ist es unbedingt notwendig den Insolvenzantrag fr hzeitig zu stellen, um etwaigen Haftungsanspr chen zu entgehen. Antr ge auf Er ffnung von Insolvenzverfahren werden n mlich regelm ig versp tet, und oft erst viele Monate nach Eintritt des Insolvenzgrundes gestellt. Zu beachten ist, dass die versp tete Insolvenzantragstellung neben der zivilrechtlichen Haftung auch zu einer strafrechtlichen Haftung des Vertretungsorgans der GmbH, also des Gesch ftsf hrers, f hren kann.
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