Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,3, Ernst-Moritz-Arndt-Universit t Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verweisungsklauseln (Bezugnahmeklauseln) geh ren zum Kernbestand jeder arbeitsrechtlichen Regelung. Ihre Hauptfunktion ist, gleiche vertragliche Grundlagen f r organisierte und nicht organisierte Arbeitnehmer zu schaffen und somit der Gleichbehandlung zu dienen. Zahlreiche Probleme stellen sich insbesondere bez glich der Inhaltskontrolle dieser Verweisungsklauseln. Sie sind nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit ( 241 Abs. 1, 311 Abs. 1 BGB) generell zul ssig, jedoch ist problematisch, ob auf jedes Regelungswerk verwiesen werden kann, das nicht innerhalb des Vertrages liegt und ob das in Bezug Genommene wirksamer Bestandteil des Vertrages wird. Tarifvertr ge sind der Inhaltskontrolle nach allgemeiner Auffassung entzogen ( 310 IV BGB). Die neugefasste Bereichsausnahme des jetzigen 310 IV BGB ist auf Kollektivvertr ge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen beschr nkt worden. Wird jedoch ein Tarifvertrag im Arbeitsvertrag in Bezug genommen, stellt sich die Frage, ob eine Inhaltskontrolle stattfindet oder nicht. Gegenstand dieser Seminararbeit ist die Erarbeitung der unterschiedlichen Arten der Bezugnahme auf Tarifvertr ge und die Auseinandersetzung mit der Frage nach einer AGB-Kontrolle. Vollst ndige Zitierung ber Fu noten, daher kein Literaturverzeichnis.
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