Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte (sehr gut), Eberhard-Karls-Universit t T bingen (Juristische Fakult t), Veranstaltung: Rechtsphilosophisches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: "Schuld ist die Vorwerfbarkeit des Unrechts". Mit dieser k rzestm glichen Definition von Schuld kommt man als Jurastudent bis zum Examen ganz gut aus. Kennt man daneben die 19, 20 und 12 StGB sowie die g ngigen Entschuldigungsgr nde, so hat man kaum Anlass, sich mit dem Schuldbegriff n her auseinander zu setzen. Zumindest zu Beginn des Studiums fehlt es dem Jurastudenten gemeinhin noch an der zielstrebigen Vermeidung allen nicht-examensrelevanten Wissens, die sich sp ter (notwendigerweise) gerne einstellt. Vielleicht deshalb hat sich mir zum Thema "Schuld" folgender Satz aus der Vorlesung Strafrecht I Allgemeiner Teil so eingepr gt, dass ich ihn heute noch w rtlich kenne: "Die Strafrechtslehre geht vom freien Willen aus, und die Philosophie tut das auch." Diese knappe Darstellung der Frage nach der Willensfreiheit als Voraussetzung f r das existierende Modell des Strafrechts hat Widerspruch in mir geweckt und war somit wohl der entscheidende Ausl ser f r die Entstehung dieser Arbeit. Die hier darzustellende Position der Hirnforscher, die den freien Willen als nicht existierend betrachten, ist indes als Idee nicht neu...
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