Band 8 der HKW enthalt den "Kelsen/Froehlich/Merkl", sprich: den ersten, noch heute verwendeten Kommentar zur definitiven Bundesverfassung der Ersten (osterreichischen) Republik, die im Jahr 2020 ihren einhundertsten Geburtstag begeht. In Kooperation mit dem damaligen Leiter des Verfassungsdienstes der Staatskanzlei/des Bundeskanzleramtes, Georg Froehlich (1872-1939), und seinem seinerzeit ebenfalls in den Diensten des Verfassungsdienstes stehenden Schuler, Adolf Julius Merkl (1890-1970), legt Kelsen 1922 einen rasch zum Klassiker und Standardwerk avancierenden Referentenkommentar zum Bundes-Verfassungsgesetz 1920 ("Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Osterreich als Bundesstaat eingerichtet wird") sowie zum sog. Ubergangsgesetz 1920 ("Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920, betreffend den Ubergang zur bundesstaatlichen Verfassung") vor. Das Gemeinschaftswerk ist davon gepragt, dass seine drei Autoren als Experten von Anfang an eng in die Verfassungsberatungen im weiteren Sinne und in die Formulierung der Verfassung im engeren Sinne einbezogen waren. Der "Kelsen/Froehlich/Merkl" schliesst als Band 5 die Reihe der von Kelsen herausgegebenen "Verfassungsgesetze der Republik Deutsch-]Osterreich" ab; die Bande 1 bis 4 (1919-1920) sind bereits in HKW 5 enthalten. Mit diesem Kommentar etabliert sich der bis dahin vornehmlich durch seine rechtstheoretischen Schriften hervorgetretene Kelsen, der zu dieser Zeit auch Verfassungsberater des Staatskanzlers Karl Renner (1870-1950) und einflussreiches Mitglied des neugegrundeten Verfassungsgerichtshofs ist, als der fuhrende Verfassungsrechtlicher der jungen osterreichischen Republik.
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