Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Fachhochschule Kiel (Institut f r Wirtschaftsrecht, FB Wirtschaft), Veranstaltung: Recht der Verm genssicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: "Scientia est Potentia" (lat.= "Wissen ist Macht."). Die Arbeitsteilung und Spezialisierung haben dazu gef hrt, dass niemand alle Dinge wissen kann, die f r ihn wichtig sind. Sucht man Rat, wendet man sich an einen Fachmann. Doch auch nicht jede Auskunft, die man von einem solchen erh lt, ist richtig. Sie kann den Ratsuchenden unter Umst nden teuer zu stehen kommen. Rechtlich klar sind dabei die F lle, in denen eine eindeutige Kunden- oder Mandantenbeziehung besteht und der erteilte Rat der Leistung des Fachmanns eindeutig zugeordnet werden kann. Wird hier schuldhaft falsch beraten und entsteht dem Kunden oder Mandanten hierdurch ein Schaden, ist dies eine haftungsbegr ndende Schlechtleistung in einem Dienstleistungs- bzw. Werkvertragsverh ltnis. Dieser Schaden ist im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Anders kann es aussehen, wenn eine Auskunft nicht unmittelbar in einem Kunden- oder Mandantenverh ltnis erteilt worden ist. Hier ist die Rechtslage nicht ganz so bersichtlich und eindeutig wie in den oben genannten F llen. Diese Arbeit will aufzeigen, welche Haftungsgefahren sich hierbei aus Ausk nften, Ratschl gen und Empfehlungen ergeben k nnen. Beschr nken soll sie sich auf solche, die von Fachleuten gegeben werden.
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