Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Universit t Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: "Nemo plus iuris transferrepotest quam ipse habet".Die M glichkeit eines gutgl ubigen Erwerbs, derals Kehrseite des Verkehrsschutzes zu einer Art "Enteignung" des wahren Berechtigten f hrt, bedarf im deutschen Zivilrecht einer tragf higen Gutglaubensgrundlage. Den gutgl ubigen Erwerb kennt das Zivilrecht namentlich bei Verf gungstatbest nden, wobei regelm ig eineEi-nigung und ein Publizit tsakt vorliegen m ssen. Der Publizit tsakt schafft demnach eine Vertrauensgrundlage, auf die sich der gutgl ubige Erwerber st tzen kann.Der durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bek mpfung von Missbr uchen(MoMiG)eingef hrte 16 Abs. 3 GmbHG erfasst erstmals einige F lle eines gutgl ubigen Erwerbs von GmbH-Anteilen. Nach 2366 des B rgerlichen Gesetzbuchserh lt damit eine weitere Fallgruppe des gutgl ubigen Erwerbs von Rechten Einzug in das deutsche Zivilrecht.Nachdem diese gesetzliche Neukonzeption in der Literatur bereits w hrend des Gesetzgebungsverfahrens zahlreiche kritische Stellungnahmen hervorgerufen hat und auch in der aktuellen Fassung eine komplexe Regelung darstellt, ist eine n here Betrachtung angebracht.
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