Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Sozialp dagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Hennef (Sozialversicherung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Begutachtung zur Entsch digung von Arbeitsunf llen und Berufskrankheiten erf hrt seit Jahrzehnten Kritik. So ist z.B. h ufig die Rede von Gef lligkeitsgutachten, die der BG durch die Gutachter erstellt werden. Durch Transparenz bei der Auswahl und Bestellung von Gutachtern und durch Qualit t der Gutachten kann Vorbehalten und Misstrauen der Betroffenen und ihrer Interessenvertreter am besten begegnet werden. Seit dem 01.01.1997 ist im Verfahren zur Feststellung von Unfall- und Berufskrankheitsfolgen vor der Bestellung von Gutachtern ein Auswahlverfahren durchzuf hren ( 200 Abs. 2 SGB VII). Im Folgenden wird auf die Bedeutung des 200 Abs. 2 SGB VII in der berufsgenossenschaftlichen Praxis eingegangen, welche abschlie end durch einen Beispielfall abgerundet wird. Unter 3. werden Probleme, die in der Praxis bei der Umsetzung der Vorschrift auftreten, er rtert und beschrieben. Neben den ablauforganisatorischen Ver nderungen, die durch die Einf hrung der Vorschrift 1997 entstanden sind, werden die problematische und fehlerhafte Anwendung anhand von Beispielf llen n her beleuchtet. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung von 200 Abs. 2 SGB VII werden beschrieben. Nachfolgend wird diskutiert, ob die rechtskonforme Umsetzung der Vorschrift mit den qualitativen Anforderungen der BG an die Begutachtung in Einklang zu bringen sind. Im Fazit erfolgt ein Res mee mit Ausblick.
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