Im Allgemeinen gibt es keine einheitliche Definition des Wortes "Verbrechen", die allen Schattierungen von Meinungen gerecht wird, da es offensichtlich so viele Definitionen von "Verbrechen" gibt wie Personen, von denen die eine oder andere mit Moral, Verbrechen, Strafrecht und dem Strafprozess zu tun hat. Zu diesen Personen geh ren der Strafrechtslehrer, der Kriminologe, der P nologe, der Soziologe, der Anthropologe, der Richter, die Polizei, der Strafrechtspraktiker und sogar der Geistliche und Atheist. Versuche einer Arbeitsdefinition des Strafrechts sind mit Akzeptanzproblemen konfrontiert worden. Die gelehrten Autoren Smith und Hogan warnten uns in ihrem Buch1 vor der Frustration und Vergeblichkeit, die mit einer bung zur Definition des Gegenstands eines bestimmten Rechtszweigs einhergehen. Das Ausma dieser Frustration ist bei dem Versuch, den Begriff "Verbrechen" zu definieren, noch offensichtlicher und ausgepr gter. Daher hat Prof. A.A. Adeyemi darauf hingewiesen: "Auch wenn das Strafrecht in menschlichen Gemeinschaften seit mehreren Jahrhunderten in Kraft ist, haben sich die Juristen bisher noch nie auf eine zufriedenstellende Definition des Weltverbrechens geeinigt".
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