Durch die Erteilung eines Schutzrechtes kann ein Erfinder bzw. Sch pfer einer gewerblich verwertbaren, sch pferischen Leistung f r eine bestimmte Zeit das alleinige Verwertungsrecht zugestanden werden. Diese Schutzrechte k nnen technische Schutzrechte sein (Patente und Gebrauchsmuster) oder nicht technische (Geschmacksmuster, Marken und Sortenschutz). Diese Kategorien werden in diesem Band behandelt und insbesondere die Verfahren zur Erteilung der Schutzrechte ausf hrlich erl utert. Ferner erfolgen Ausf hrungen zur Verwertung und zur Rechtsverfolgung der Schutzrechte und zur supranationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.